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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2019 - L 1 KR 158/19 B ER   

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https://dejure.org/2019,85552
LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2019 - L 1 KR 158/19 B ER (https://dejure.org/2019,85552)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.06.2019 - L 1 KR 158/19 B ER (https://dejure.org/2019,85552)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juni 2019 - L 1 KR 158/19 B ER (https://dejure.org/2019,85552)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 1660/08

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2019 - L 1 KR 158/19
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Kapitalleistungen auf Beiträgen beruhen, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses auf den Lebensversicherungsvertrag unter Einrücken in die Stellung des Versicherungsnehmers eingezahlt hat (BVerfG, Beschluss vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08-; BSG, Urt. vom 30. März 2011 - B 12 KR 16/10 R- Rdnr. 29).
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 16/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2019 - L 1 KR 158/19
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Kapitalleistungen auf Beiträgen beruhen, die ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses auf den Lebensversicherungsvertrag unter Einrücken in die Stellung des Versicherungsnehmers eingezahlt hat (BVerfG, Beschluss vom 28. September 2010 - 1 BvR 1660/08-; BSG, Urt. vom 30. März 2011 - B 12 KR 16/10 R- Rdnr. 29).
  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2019 - L 1 KR 158/19
    Der hinreichende Zusammenhang zwischen dem Erwerb der Leistungen aus der Lebensversicherung und der Berufstätigkeit des Arbeitnehmers für die Qualifizierung als beitragspflichtige Einnahme der betrieblichen Altersversorgung ist bei einer solchen für die betriebliche Altersversorgung typischen Versicherungsart der Direktversicherung gegeben (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 12. November 2008 - B 12 KR 6/08 R - Rdnr. 14).
  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 20/17 R

    Beitragserhebung auf eine Kapitalleistung einer Direktversicherung in der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2019 - L 1 KR 158/19
    Es ist dabei unerheblich, ob die Einmalzahlungen aus einer Direktversicherung auf Beitragszahlungen des Versicherten selbst beruhen und zwar auch dann, wenn die Beiträge aus beitragspflichtigem Arbeitsentgelt herrühren und deshalb hierauf Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden und dieses insoweit "doppelt" zur Sozialversicherung herangezogen wird (Bezugnahme auf BSG, a. a. O. Rdnr. 22 mit ausführlicher Herleitung, bekräftigt durch BSG, Urt. v. 4. September 2018 -B 12 KR 20/17 R- Rdnr. 18, bereits vom SG zitiert).
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 24/09 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2019 - L 1 KR 158/19
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass zu den Renten der betrieblichen Altersversorgung auch Renten gehörten, die aus einer vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung i. S. v § 1b Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) gehören (BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 KR 24/09 R- Rdnr. 14).
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